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BPvL Newsletter 03.2011
Keine Bescheinigung der praktischen Tätigkeiten von Transponderprüfungen für Klasse 3 Prüfer Flugwerk
in Der vom DAEC angebotene Wochenendlehrgang Transponderprüfung für Klasse 3 Prüfer Flugwerk / Triebwerk war eines der Hauptthemen auf unsere offenen Vorstandssitzung in Kassel.
Wenn man sich den Lehrplan und die für die einzelnen Themengebiete anberaumten Ausbildungszeiten anschaut, ist es uns unerklärlich, wie das LBA diesem Treiben zustimmen konnte. In weniger als 10 Stun- den soll das gesamte Spektrum der Avionik angesprochen werden, für den Transponder selbst incl. Ein- weisung und praktische Handhabung des Transponder Testers sind immerhin unglaubliche 2:45 Std vor- gesehen. Das ganze schließt danach noch mit einer schriftlichen Prüfung ab.
Nur zum Vergleich, ein Auszubildender im elektronischen Bereich hat hier über 1000 Std. Unterricht, ohne dass er danach auch nur den Wechsel einer Glassicherung freigeben darf.
Aber glücklicherweise geht es doch nicht ohne den Avionikbetrieb. Der Anwärter auf diesen begehrten Lizenzeintrag benötigt nämlich noch den Nachweis der praktischen Tätigkeiten auf der LBA Form I713. Ohne diese begehrte Unterschrift keine Transponderprüfung.
Auf unserer Sitzung in Kassel waren wir uns einig, dass unsere Mitglieder und deren Betriebe solche Be- scheinigungen erst einmal nicht ausstellen werden, bis eine vernünftige Lösung mit dem LBA gefunden ist. Zu diesem Zweck wird der BPvL ein offizielles Schreiben an das LBA richten und um Klärung bitten.
Hier also der Aufruf an alle Mitglieder:
Bitte macht keine Gefälligkeitsbescheinigungen zu diesem Zweck und unterschreibt keine LBA Form I713.
Denkt einmal daran, welche Hürden das LBA euch auferlegt, wenn ihr selber eine Erweiterung der Lizenz oder nur ein weiteres Muster eingetragen haben wollt. Nach dem Theorieteil beim Hersteller, sind mehr- monatige praktische Schulungen plus monatelange praktische Tätigkeiten hier inzwischen die Regel. Wenn das dann noch nicht reicht, kommt noch der Prüfungsrat.
Dies alles erledigt der DAEC Lehrgang an einem Wochenende.
Na dann viel Glück liebe „Flugsicherheit“
Abschaffung der Avionik Nachprüfung Teil II
Der letzte Newsletter mit der Bitte um Zusendung von Statistiken und Fakten, um die geplante Abschaf- fung der Avioniknachprüfungen ad Absurdum zu führen hatte eine Flut von Reaktionen gebracht, mit de- nen ich nicht gerechnet habe. Dies zeigt mir, dass dieses Thema viele Prüfer nicht unberührt lässt und unsere Aktion auf jeden Fall von der Mehrheit der Mitglieder getragen wird. Viele Mitglieder haben ihre Sichtweise zu diesem Thema auch direkt ans LBA gesandt. Ich hatte einige Beispiele zusammen mit ei- nem offiziellen Brief ans LBA geschickt, eine Antwort darauf steht aber noch aus.
Da der BBAL dieses Thema auf seiner diesjährigen JHV ebenfalls ganz oben auf der Agenda hatte, sind auch aus dieser Richtung ein Verbandsschreiben und weitere Zuschriften ans LBA gegangen.
Ende letzter Woche erreichte uns hierzu die Nachricht:
„ Die Abschaffung der NfL II-25/09 ist erst einmal vom Tisch“.
Wer aber denkt, dass es die vielen Zuschriften waren, die dies bewirkt haben, den muss ich leider enttäu- schen. Nein, es ist anscheinend so, dass der Abteilungsleiter im Amt, der sich dieses Thema auf die Fah- ne geschrieben hat, das LBA verlassen wird und die Zeit glücklicherweise nicht mehr ausreicht um diesen Unsinn durchzuziehen.
Dies kann aber nur eine erste Entwarnung sein, denn „erst einmal vom Tisch“ heißt nicht „endgültig vom Tisch“. Nach derzeitigen Informationen findet der Leiter dieser Arbeitsgruppe, Herr Dr. Bernd Roth nicht, dass die von allen Seiten eingereichten Argumente ausreichen würden.
Also heißt es weiterhin wachsam sein und Augen und Ohren auf zu halten. Wer etwas mitbekommt, dass es in dieser Richtung wieder Aktivitäten gibt, sollte sich sofort melden. Ansonsten sollte jeder, der bisher seine Ergebnisse bzw. Statistiken noch nicht ans LBA geschickt hat dies noch tun.
Euer Thomas Becker
1. Vorsitzender